Lexikon des Schweizer Mietrechts
Akonto oder Pauschale
Die zwei Arten, Nebenkosten zu verrechnen. Das Akonto ist eine Vorauszahlung, die jährlich nach den effektiven Kosten abgerechnet wird; die Pauschale ist ein fester Betrag, der nie abgerechnet wird. Der Vertrag muss sagen, welche gilt, und die Kosten aufzählen.
Bei Akontozahlungen erstellt die Vermieterschaft jährlich eine Abrechnung: die Differenz ist geschuldet oder zurückzuerstatten. Bei einer Pauschale muss der Betrag dem Durchschnitt der Kosten der letzten Jahre entsprechen; eine Abrechnung ist nicht möglich. Eine im Vertrag nicht genannte Kostenart gilt als im Nettomietzins enthalten.
- Rechtsgrundlage
- Art. 257a und 257b OR · Art. 4 VMWG
Diese Erklärungen geben eine Grössenordnung und sind keine Rechtsberatung. Das Mietrecht kennt kantonale Besonderheiten; prüfen Sie Ihre Situation bei einer qualifizierten Stelle, bevor Sie handeln.
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