Lexikon des Schweizer Mietrechts
Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
Der monatlich vom Bundesamt für Statistik publizierte Teuerungsindex. Bei einer Mietzinsanpassung dürfen 40 % seiner Veränderung seit der letzten Festlegung überwälzt werden — der Anteil des Eigenkapitals.
Der Index besteht auf mehreren Basen (Dezember 2020 = 100, Dezember 2015 = 100 …); ein Wert ist nur mit seiner Basis sinnvoll, und der Vertrag oder das letzte amtliche Formular nennt sie. Die Formel: (aktueller Index − Ausgangsindex) ÷ Ausgangsindex × 100 × 40 %.
- Rechtsgrundlage
- Art. 269a lit. e OR · Art. 16 VMWG
- Quelle
- Bundesamt für Statistik
Diese Erklärungen geben eine Grössenordnung und sind keine Rechtsberatung. Das Mietrecht kennt kantonale Besonderheiten; prüfen Sie Ihre Situation bei einer qualifizierten Stelle, bevor Sie handeln.
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