Lexikon des Schweizer Mietrechts
Amtliches Formular
Das vom Kanton genehmigte Formular, das für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung Pflicht ist — und in mehreren Kantonen für den Anfangsmietzins. Eine Erhöhung ohne Formular, oder zu spät zugestellt, ist nichtig.
Das Formular muss der Mieterschaft mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen, die dem anvisierten Termin vorangeht, begründet sein und den Satz und den Index nennen, auf denen der neue Mietzins beruht. Massgebend ist der Empfang, nicht der Poststempel.
- Rechtsgrundlage
- Art. 269d OR · Art. 19 VMWG
Diese Erklärungen geben eine Grössenordnung und sind keine Rechtsberatung. Das Mietrecht kennt kantonale Besonderheiten; prüfen Sie Ihre Situation bei einer qualifizierten Stelle, bevor Sie handeln.
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