Landlo

Lexikon des Schweizer Mietrechts

Mietzinskaution

Die Sicherheit, die die Vermieterschaft verlangen kann: höchstens drei Nettomietzinse für eine Wohnung, auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft — nie auf dem der Vermieterschaft.

Die Bank gibt die Kaution nur mit Zustimmung beider Parteien, aufgrund eines Urteils oder ein Jahr nach Vertragsende ohne Klage der Vermieterschaft frei. Eine Kautionsversicherung kann sie ersetzen, wenn der Vertrag es zulässt.

Rechtsgrundlage
Art. 257e OR
Quelle
Obligationenrecht (Fedlex)

Diese Erklärungen geben eine Grössenordnung und sind keine Rechtsberatung. Das Mietrecht kennt kantonale Besonderheiten; prüfen Sie Ihre Situation bei einer qualifizierten Stelle, bevor Sie handeln.

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